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Datenschutz bei den Österreichischen Lotterien


Datenschutzpolitik der Österreichischen Lotterien - Grundprinzipien zum Umgang mit personenbezogenen Daten (PDF, 411 KB)

Sehr geehrter Kunde,

die Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H mit Firmensitz 1038 Wien, Rennweg 44 hat Sie als Auftraggeber gemäß § 24 Datenschutzgesetz 2000 (DSG2000) über den Zweck, für den Ihre Daten bei den Österreichischen Lotterien ermittelt und verwendet werden, zu informieren sowie Ihnen weitere Informationen zu geben, soweit dies für die Verarbeitung Ihrer Daten nach Treu und Glauben erforderlich ist.

1. Zweck und Umfang der Datenanwendungen
Ihre Daten werden in unseren Datenanwendungen zum Zweck der umfassenden Betreuung sowie zur Bonitätsprüfung erfasst und verwendet.
Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen folgenden Datenanwendungen:



  • Registriernummer DVR 0476706
    • Datei für Werbezwecke
    • Stammdatenverwaltung der Annahmestellen der Österreichischen Lotterien (= Geschäftspartner)
    • Videoüberwachung (in unseren Gebäuden am Rennweg und in Wiener Neustadt)
  • SA001 Rechnungswesen und Logistik
  • SA002 Personalverwaltung für privatrechtliche Dienstverhältnisse
  • SA022 Kundenbetreuung und Marketing für eigene Zwecke
2. Sensible Daten
Wir erfassen und verarbeiten unter der DVR Nummer 0476706 Daten von Annahmestellen der Österreichischen Lotterien (= Geschäftspartner) zur Bevorzugung von Behinderten gemäß $ 16 Abs. 14 Glückspielgesetz.

3. Übermittlung von nichtsensiblen Daten
Ihre personenbezogenen Daten der Marketingdatei können für die Erfüllung der wechselseitigen Vertragspflichten (z.B. Postversand, Massenaussendungen) automationsunterstützt externen Dienstleistern zur Verfügung gestellt werden. Im Anlassfall werden Name, Adresse und Geburtsdaten der Kundendatei an österreichische Wirtschaftsauskunfteien ausschließlich zum Zwecke der Bonitätsüberprüfung übermittelt.

4. Schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen
DSG2000 § 1 sieht vor, dass Sie Anspruch auf Geheimhaltung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten haben, insbesondere auch im Hinblick auf die Achtung Ihres Privatlebens. Gemäß GSPG § 51 sind wir verpflichtet, über Sie und Ihre Teilnahme (Gewinn oder Verlust) Verschwiegenheit zu bewahren (Spielgeheimnis). Diese Verschwiegenheitspflicht besteht in folgenden Fällen nicht:

  • in Verfahren vor Zivil- oder Strafgerichten;
  • gegenüber Verlassenschaftsabhandlungs- und Pflegschaftsgerichten;
  • gegenüber Abgaben- und Finanzstrafbehörden für Zwecke von Abgabenverfahren und verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren;
  • wenn Sie der Offenbarung des Geheimnisses ausdrücklich zustimmen.
5. Ihr Recht auf Richtigstellung oder Löschung
DSG2000 § 27 schreibt vor, dass unrichtige oder unzulässig verarbeitete Daten auf ihren begründeten Antrag innerhalb von acht Wochen richtig zu stellen oder zu löschen sind.

6. Ihr Recht auf Widerruf der Zustimmungserklärung und Widerspruch gegen die Datenverarbeitung
Sofern die Verwendung Ihrer Daten nicht ausdrücklich gesetzlich vorgesehen ist, haben Sie die Möglichkeit nach DSG2000 § 28 gegen die Verwendung Ihrer Daten wegen Verletzung überwiegender schutzwürdiger Geheimhaltungsinteressen, welche sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, bei uns Widerspruch zu erheben. Wir haben bei Vorliegen dieser Voraussetzungen Ihre Daten binnen acht Wochen aus unseren Datenanwendungen zu löschen.

7. Weitere Auskünfte und Erläuterungen
Für Anfragen und Auskünfte zu diesem Thema steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter via Telefon unter 01 79070 4935 oder über E-Mail zur Verfügung.
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